Presbyterium
Das Presbyterium ist zusammen mit unserem Pfarrer verantwortlich für die geistliche Leitung der Gemeinde.
Insbesondere obliegen ihm:
- Die Begleitung der Geistlichen in geschwisterlicher Liebe
- Die Festsetzung von Zeit und Ort der Gottesdienste
- Die Einrichtung von Kinder- und Jugendgottesdiensten und die Förderung der außerschulischen Jugendarbeit
- Die Verantwortung für die diakonische Arbeit in der Gemeinde
- Die ökumenische Zusammenarbeit mit anderen Kirchen und Gemeinden
- Die Mitwirkung bei der Bestellung geistlicher Amtsträger
- Die Mitsorge für die Bestellung eines Vertreters des Pfarrers bei Urlaub und sonstigen Verhinderungen
Es sorgt verantwortlich für die Vertretung der Gemeinde, insbesonders durch:
- die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen samt der Führung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten
- die Einberufung der Gemeindevertretung und die Ausführung ihrer Beschlüsse
- die Wahl der weltlichen Abgeordneten und ihrer Stellvertreter zur Superintendentialversammlung bzw. zur Synode H.B.
- die Erstattung von Vorschlägen über allgemeine kirchliche Angelegenheiten an kirchliche Stellen
Es ist verantwortlich für Verwaltung aller Gemeindeangelegenheiten, soweit sie nicht dem Pfarramt oder der Gemeindevertretung vorbehalten sind, ferner für den Vollzug der Anordnungen der übergeordneten Stellen und die rechtliche Vertretung der Pfarrgemeinde.
Insbesonders ist von ihm wahrzunehmen:
- Die Aufstellung des Haushaltsplanes, der dem Superintendentialausschuss bzw. dem Oberkirchenrat H.B. zur Kenntnisnahme vorzulegen ist
- Die Mitwirkung bei der Einhebung der Kirchenbeiträge und Gemeindeumlagen sowie die Sorge um die genaue Erfüllung aller von der Gemeinde übernommenen Zahlungsverpflichtungen
- Die Vorlage des Jahresberichtes und des von der Gemeindevertretung geprüften und genehmigten Rechnungsabschlusses an die Superintendentur und an den Oberkirchenrat A.B. bzw. den Oberkirchenrat H.B. bis 31. März eines jeden Jahres, sofern vom Superintendentialausschuss bzw. vom Oberkirchenrat H.B. nicht ein früherer Termin festgesetzt worden ist
- Die Anlage der Barvermögen entsprechend der vom Oberkirchenrat gemäß Artikel 88 Abs. 1 Z. 5 bzw. Artikel 98 Abs. 3 Z. 5. erlassenen allgemeinen Verwaltungsordnung für kirchliches Vermögen jeder Art
- Anstellung und die Kündigung oder Entlassung von Angestellten der Pfarrgemeinde, wobei die abzuschließenden Dienstverträge zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung des Superintendentialausschusses bzw. des Oberkirchenrates H.B. bedürfen
- Die Entscheidung über die Berufung weiterer Mitarbeiter, den Widerruf der Berufung und gegebenenfalls über die Einführung in ihr Amt (Art. 20 Abs. 2 und 6)
- Die Sorge für die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern der Gemeinde
- Die Verwaltung des gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögens der Gemeinde, des Stiftungs- und Zweckvermögens, samt der Versicherung dieser Werte und für Veranstaltungen der Gemeinde
- Die Führung eines Verzeichnisses über den gesamten Gemeindebesitz
- Die Überlassung von Kirchengebäuden für nicht dem Gottesdienst der Gemeinde dienende Zwecke, vorausgesetzt, dass diese mit dem Wesen der Kirche und der Würde des Gotteshauses vereinbar sind
- Die Verantwortung für die sichere Aufbewahrung und gute Ordnung des Pfarrarchivs
Die Zusammensetzung des Presbyteriums
Nach den letzten Wahlen im Jahr 2018 wurden folgende Gemeindevertreter ins Presbyterium gewählt (geordnet nach Nachname in alphabetischer Reihenfolge):
- Christian Bittner
- Fritz Egger
- Maria Dialer-Mulder
- Hanne Kääb-Alliger
- Johannes Lüthi (Stellvertreter der Kuratorin)
- Edith Holzinger (Kuratorin)
- Helen Salcher
- Siegfried Schwengel
- Gudrun Stegner
- Johannes Ungar