Presbyterium - EVANGELISCHE KIRCHE KUFSTEIN WÖRGL

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Presbyterium

Das Presbyterium ist zusammen mit unserem Pfarrer verantwortlich für die geistliche Leitung der Gemeinde.

Insbesondere obliegen ihm:
  • Die Begleitung der Geistlichen in geschwisterlicher Liebe
  • Die Festsetzung von Zeit und Ort der Gottesdienste
  • Die Einrichtung von Kinder- und Jugendgottesdiensten und die Förderung der außerschulischen Jugendarbeit
  • Die Verantwortung für die diakonische Arbeit in der Gemeinde
  • Die ökumenische Zusammenarbeit mit anderen Kirchen und Gemeinden
  • Die Mitwirkung bei der Bestellung geistlicher Amtsträger
  • Die Mitsorge für die Bestellung eines Vertreters des Pfarrers bei Urlaub und sonstigen Verhinderungen

Es sorgt verantwortlich für die Vertretung der Gemeinde, insbesonders durch:
  • die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen samt der Führung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten
  • die Einberufung der Gemeindevertretung und die Ausführung ihrer Beschlüsse
  • die Wahl der weltlichen Abgeordneten und ihrer Stellvertreter zur Superintendentialversammlung bzw. zur Synode H.B.
  • die Erstattung von Vorschlägen über allgemeine kirchliche Angelegenheiten an kirchliche Stellen

Es ist verantwortlich für Verwaltung aller  Gemeindeangelegenheiten, soweit sie nicht dem Pfarramt oder der  Gemeindevertretung vorbehalten sind, ferner für den Vollzug der  Anordnungen der übergeordneten Stellen und die rechtliche Vertretung der  Pfarrgemeinde.

Insbesonders ist von ihm wahrzunehmen:
  • Die  Aufstellung des Haushaltsplanes, der dem Superintendentialausschuss  bzw. dem Oberkirchenrat H.B. zur Kenntnisnahme vorzulegen ist
  • Die  Mitwirkung bei der Einhebung der Kirchenbeiträge und Gemeindeumlagen  sowie die Sorge um die genaue Erfüllung aller von der Gemeinde  übernommenen Zahlungsverpflichtungen
  • Die  Vorlage des Jahresberichtes und des von der Gemeindevertretung  geprüften und genehmigten Rechnungsabschlusses an die Superintendentur  und an den Oberkirchenrat A.B. bzw. den Oberkirchenrat H.B. bis 31. März  eines jeden Jahres, sofern vom Superintendentialausschuss bzw. vom  Oberkirchenrat H.B. nicht ein früherer Termin festgesetzt worden ist
  • Die  Anlage der Barvermögen entsprechend der vom Oberkirchenrat gemäß  Artikel 88 Abs. 1 Z. 5 bzw. Artikel 98 Abs. 3 Z. 5. erlassenen  allgemeinen Verwaltungsordnung für kirchliches Vermögen jeder Art
  • Anstellung  und die Kündigung oder Entlassung von Angestellten der Pfarrgemeinde,  wobei die abzuschließenden Dienstverträge zu ihrer Gültigkeit der  schriftlichen Zustimmung des Superintendentialausschusses bzw. des  Oberkirchenrates H.B. bedürfen
  • Die  Entscheidung über die Berufung weiterer Mitarbeiter, den Widerruf der  Berufung und gegebenenfalls über die Einführung in ihr Amt (Art. 20 Abs.  2 und 6)
  • Die Sorge für die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern der Gemeinde
  • Die  Verwaltung des gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögens der  Gemeinde, des Stiftungs- und Zweckvermögens, samt der Versicherung  dieser Werte und für Veranstaltungen der Gemeinde
  • Die Führung eines Verzeichnisses über den gesamten Gemeindebesitz
  • Die  Überlassung von Kirchengebäuden für nicht dem Gottesdienst der Gemeinde  dienende Zwecke, vorausgesetzt, dass diese mit dem Wesen der Kirche und  der Würde des Gotteshauses vereinbar sind
  • Die Verantwortung für die sichere Aufbewahrung und gute Ordnung des Pfarrarchivs


Die Zusammensetzung des Presbyteriums

Nach den letzten Wahlen im Jahr 2018 wurden folgende Gemeindevertreter ins  Presbyterium gewählt (geordnet nach Nachname in alphabetischer  Reihenfolge):

  • Christian Bittner
  • Fritz Egger
  • Maria Dialer-Mulder
  • Hanne Kääb-Alliger
  • Johannes Lüthi (Stellvertreter der Kuratorin)
  • Edith Holzinger (Kuratorin)
  • Helen Salcher
  • Siegfried Schwengel
  • Gudrun Stegner
  • Johannes Ungar
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