Hinweisgebersystem
Gemäß den en EU-Whistleblowing-Richtlinien sind alle Pfarrgemeinden, Teilgemeinden, Superintendenzen und Werke als Körperschaften öffentlichen Rechts verpflichtet, interne Meldekanäle für die anonyme Meldung von Verstößen gegen das EU-Recht einzurichten.
Über folgenden Link können Sie hier das Hinweisgebersystem der Evangelische Kirche Österreichs nutzen: