Österreich hilft Österreich: Überbrückungshilfe für Betroffene von Extremwetterereignissen

Österreich hilft Österreich: Überbrückungshilfe für Betroffene von Extremwetterereignissen

Österreich hilft Österreich: Überbrückungshilfe für Betroffene von Extremwetterereignissen

# Diakonie

Österreich hilft Österreich: Überbrückungshilfe für Betroffene von Extremwetterereignissen

„Österreich hilft Österreich“ ist eine Initiative der führenden Hilfsorganisationen Österreichs – Caritas, Diakonie, Hilfswerk Österreich, Österreichisches Rotes Kreuz und Volkshilfe – in Zusammenarbeit mit dem ORF. Gemeinsam setzen sie sich dafür ein, in Krisensituationen, wie den Folgen von Extremwetterereignissen, rasche und wirksame Hilfe zu leisten. Ziel der Initiative ist es, sowohl auf die Problemlagen durch Krisen und Katastrophen aufmerksam zu machen als auch Lösungswege zu bieten. Gleichzeitig wird die Bevölkerung um Spenden gebeten, um die notwendige Unterstützung zu ermöglichen.

Wer kann die Überbrückungshilfe beantragen?

Die Überbrückungshilfe des Akuthilfefonds von „Österreich hilft Österreich“ richtet sich an Menschen, deren Wohnraum durch Extremwetterereignisse in Österreich beschädigt oder zerstört wurde. Betroffene können Unterstützung beantragen, um die finanziellen Belastungen, die durch die Schäden entstanden sind, zu mildern.

Die beteiligten Hilfsorganisationen und der ORF bearbeiten die Anträge objektiv und unabhängig, um sicherzustellen, dass Hilfe genau dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird.

Antragstellung – was ist zu beachten?

Um den Prozess der Überbrückungshilfe möglichst effizient zu gestalten, ist es wichtig, einige wesentliche Punkte zu beachten:

  1. Pro Haushalt (Hauptwohnsitz) darf nur ein Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt werden. Das Antragsformular finden Sie hier.
  2. Das Formular muss von der/dem Antragsteller vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
  3. Die Hilfsorganisation bestätigt den Schaden durch persönlichen Augenschein, eine Versicherungsmeldung, die Bestätigung einer Schadenskommission oder durch Fotos, die dem Antrag beigelegt werden müssen.
  4. Die genaue Antragssumme wird durch eine/n Vertreter der Hilfsorganisation oder Gemeinde ermittelt und eingetragen. Die Antragsteller selbst übernehmen diese Aufgabe nicht.
  5. Die maximal mögliche Antragssumme beträgt 2.100 Euro und setzt sich wie folgt zusammen:
    • Keller (nur bei Häusern, nicht bei Wohnungen): 400 Euro
    • Erdgeschoss (Küche und Wohnraum): 1.100 Euro
    • Elektrogeräte (unabhängig von der Anzahl): 600 Euro
  6. Das ausgefüllte Formular sowie alle Schadensnachweise (Bericht der Schadenskommission, Fotos, Meldezettel) müssen eingescannt oder fotografiert per E-Mail an Christopher Duane (christopher.duane@diakonie.at) und iha@diakonie.at übermittelt werden. Zusätzlich muss das unterschriebene Originaldokument per Post an die Diakonie Katastrophenhilfe gesendet werden:

    z.H. Christopher Duane, Diakonie Katastrophenhilfe, Garnisongasse 14-16, 1090 Wien

  7. Das Geld wird innerhalb weniger Tage nach der Antragsbearbeitung ausgezahlt.
  8. Für Fragen stehen die Landes- und Bundesorganisationen der beteiligten Hilfsorganisationen zur Verfügung.

Kontakt in Wien: Diakonie Katastrophenhilfe, Christopher Duane E-Mail: christopher.duane@diakonie.at

Wichtig: Was wird nicht unterstützt?

Bitte beachten Sie, dass Zweitwohnsitze und betriebliche Einrichtungen nicht durch den Akuthilfefonds unterstützt werden.

Mit Ihrer Unterstützung und Spenden können wir gemeinsam dazu beitragen, dass Menschen, die durch Extremwetterereignisse ihre Wohnräume verloren haben, die Hilfe erhalten, die sie dringend benötigen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!


Das FORMULAR für ein Ansuchen finden Sie HIER.

Dies könnte Sie auch interessieren

0
Feed