08/08/2024 0 Kommentare
Informationen zum Kirchenbeitrag
Informationen zum Kirchenbeitrag
# Evangelisches Leben
Informationen zum Kirchenbeitrag
Der Kirchenbeitrag spielt eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung wichtiger Arbeitsbereiche innerhalb der Kirche. Dank Ihrer Unterstützung durch den Kirchenbeitrag können wir unseren Dienst für Sie aufrechterhalten und weiterentwickeln. Auf unserer Website www.gerecht.at finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Kirchenbeitrag sowie detaillierte Informationen zur Verwendung Ihrer Beiträge.
1. Warum darf die Evangelische Kirche Österreich Kirchenbeitrag einheben?
Gemäß dem Bundesgesetz 182 vom 6. Juli 1961, dem sogenannten Protestantengesetz, erhebt die Evangelische Kirche in Österreich Beiträge von ihren Mitgliedern, um ihre finanziellen Bedürfnisse zu decken. Die Pfarrgemeinden können ebenfalls Zuschläge, die sogenannte Gemeindeumlage, erheben, um ihren finanziellen Aufwand zu decken. Die Einzelheiten zur Beitragshebung und Verwendung werden durch die kirchliche Gesetzgebung, speziell die Kirchenbeitrags- und Finanzausgleichsordnung, geregelt.
2. Wer ist kirchenbeitragspflichtig?
Kirchenbeitragspflichtig sind alle evangelische Christenmenschen mit Wohnsitz oder Hauptwohnsitz in Österreich ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit ab jenem Jahr in dem sie/er das 20. Lebensjahr vollendet.
3. Wer ist von der Kirchenbeitragspflicht befreit?
Von der Kirchenbeitragspflicht ausgenommen sind Schüler:innen, Lehrlinge, Student:innen sowie Präsenz- und Zivildiener. Wenn beide Ehepartner der evangelischen Kirche angehören, ist diejenige Person nicht kirchenbeitragspflichtig, die ausschließlich im Haushalt tätig ist.
4. Wie wird der Kirchenbeitrag berechnet?
Der Kirchenbeitrag wird basierend auf Ihrem steuerpflichtigen Einkommen des Vorjahres berechnet. Dazu wird 1% von Ihrem Einkommen abgezogen, wobei ein fester Betrag von 44 Euro abgezogen wird. Ihr steuerpflichtiges Einkommen ist Ihr Bruttogehalt minus die Sozialversicherungsbeiträge. Der Brutto-Netto-Rechner des Bundesministeriums für Finanzen kann Ihnen bei dieser Berechnung helfen.
Es gibt verschiedene Freibeträge, die die Kirchenbeitragsgrundlage reduzieren können: Alleinverdiener erhalten einen Freibetrag von 15 Euro (Das sind Personen, die allein für den Unterhalt ihres Ehepartners oder ihrer Ehepartnerin verantwortlich sind). Für jedes Kind beträgt der Freibetrag 22 Euro, und für Kinder mit Behinderung erhöht sich dieser Freibetrag auf 44 Euro. Zusätzlich kann die zuständige Kirchenbeitragskommission in besonderen Fällen einen individuellen Freibetrag gewähren.
Zu diesem errechneten Betrag wird die Gemeindeumlage Ihrer Pfarrgemeinde hinzugefügt. Die Gemeindeumlage kann zwischen 0% und 25% variieren und wird von Ihrer Pfarrgemeinde festgelegt. In Kufstein beträgt diese Umlage 15%.
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und Ihren wertvollen Beitrag zum Erhalt unserer Evangelischen Kirche!
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